Betriebszeiten & Nachtflugverbot
am Flughafen Frankfurt
In dieser interaktiven Animation haben Sie die Möglichkeit, die Betriebsbestimmungen am Flughafen Frankfurt
zu unterschiedlichen Uhrzeiten einzusehen.Hierfür schieben Sie einfach den Regler im unteren Bereich nach rechts oder nach links,
um zu den entsprechenden Abschnitten zu gelangen. Dort öffnen sich anschließend Informationstexte mit detallierten Informationen.
00:00 Uhr
00.00 bis 05.00 Uhr: Nachtflugverbot
In der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr gilt das Nachtflugverbot,
es sind also keine planmäßigen Starts und Landungen zulässig.
Ab 00:00 Uhr sind Starts untersagt. Verspätete Flüge müssen an andere Flughäfen
ohne Nachtflugverbot zur Landung ausweichen
Während dieser Zeit gelten folgende Ausnahme-regelungen:
In der gesamten Nacht sind Landungen von Flugzeugen erlaubt, die aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
den Flughafen Frankfurt anfliegen müssen, sowie Starts und Landungen von Flugzeugen in Katastrophen- oder
medizinischen Hilfseinsätzen.
05:00 bis 6:00 Uhr: Nachtrandstunde
Am Frankfurter Flughafen sind pro Nacht im Kalenderjahresdurchschnitt nicht
mehr als 133 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden zulässig.
Luftfahrzeuge ohne die erforderliche ICAO-Lärmzulassungsklasse dürfen in den
Nachtrandstunden nicht oder nur eingeschränkt starten und landen.
DROPs early morning
Starts in Richtung Norden verkehren auf der Ostumfliegungs-Route, die
ausschließlich bei DROps genutzt wird.
Durch den längeren Zwischenflug verkehren sie über nördlich des Flughafens liegenden Gebieten bereits in
deutlich größeren Höhen und sind damit in diesem Flugabschnitt leiser,
als Luftfahrzeuge auf der Parallelbahnsystem-Route in gleicher Richtung.
Bei Einführung des Lärmpausenmodells im April 2015 wurde „DROps early morning“ einer
Sicherheitsüberprüfung unterzogen, so dass es seit dem 15.10.2015 bei Ostbetrieb an
ungeraden Kalendertagen zwischen 05-06 Uhr im Abflugbereich angewendet wird.
06.00 bis 22.00 Uhr: reguläre Betriebszeit
Betriebsbeschränkungen gibt es in Frankfurt nicht nur während der Nacht,
sondern auch am Tag. So dürfen Flugzeuge, die nicht über eine als lärmgemindert
geltende ICAO-Lärmzulassungsklasse verfügen, lediglich montags bis freitags nur
zwischen 8:00 und 20:00 Uhr verkehren. Am Wochenende dürfen sie weder starten noch
landen.
Schallschutzmaßnahmen
Für die reguläre Betriebszeit wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an
Maßnahmen umgesetzt, die zu einer Reduktion des verursachten Fluglärms führen.
Informationen über diese Maßnahmen können in den Bereichen "Aktiver Schallschutz"
und "Passiver Schallschutz" eingesehen werden.
22.00 bis 23.00 Uhr: Nachtrandstunde
Am Frankfurter Flughafen sind pro Nacht im Kalenderjahresdurchschnitt nicht
mehr als 133 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden zulässig.
Luftfahrzeuge ohne die erforderliche ICAO-Lärmzulassungsklasse dürfen in den
Nachtrandstunden nicht oder nur eingeschränkt starten und landen.
Lärmpausenmodell
Seit dem 23.04.2015 wird dieses Verfahren angewandt. Alternierend werden
dadurch einem Teil der Anwohner Lärmpausen von 22:00 bis 05:00 Uhr, dem
anderen von
23:00 bis 06:00 Uhr ermöglicht. So kann die Nachtruhe für Anwohner
rund um den Flughafen um eine Stunde verlängert werden.
Der am 11.02.2016 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen (HMWEVW) veröffentlichte Monitoring-Bericht bestätigt
eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung. Diese Ergebnisse wurden am 09.03.2016
auch in der Fluglärmkommission vorgestellt.
23.00 bis 24.00 Uhr: Nachtflugverbot
In der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr gilt das Nachtflugverbot,
es sind also keine planmäßigen Starts und Landungen zulässig.
Während dieser Zeit gelten folgende Ausnahmeregelungen:
⯈ Flugzeuge dürfen nur dann nach 23:00 Uhr starten, wenn sie über
eine geplante Startzeit bis 23:00 Uhr verfügen und der Grund für die
Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt,
wie beispielsweise Gewitter oder starker Schneefall. Ab 00:00 Uhr sind
auch solche Starts untersagt.
⯈ Landungen mit planmäßiger Ankunft vor 23:00 Uhr bedürfen bis 24:00 Uhr
keiner individuellen Ausnahmegenehmigung, sofern deren Verspätung sich
nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergibt. Ab 00:00 Uhr müssen verspätete
Flüge an andere Flughäfen ohne Nachtflugverbot zur Landung ausweichen.